Energie aus dem Felsenland – Bürgerstrom aus der Region
Die Entgelte für den Messstellenbetrieb für intelligente Messsysteme (iMSYS) und moderne Messeinrichtungen (mME) können dem Preisblatt (2023) und Preisblatt (2024) gemäß Messstellenbetriebsgesetz entnommen werden.
Zusatzleistungen nach § 35 Abs. 2 MsbG können separat bestellt und in Anspruch genommen werden. Eine Übersicht über mögliche Zusatzleistungen und deren Entgelte sind dem Preisblatt gemäß Messstellenbetriebsgesetz zu entnehmen.
Alle Daten und Ansprechpartner für die EDIFACT Marktkommunikation finden Sie in unserem DOWNLOAD-CENTER unter der Rubrik SERVICE.