Energie aus dem Felsenland – Bürgerstrom aus der Region
Zeitraum 01.01.2025 - 31.12.2027
Das Elektrizitätswerk Dahner Felsenland als Betreiber eines Elektrizitätsnetzes der allgemeinen Versorgung hatte gemäß § 36 Abs. 2 EnWG festzustellen, welcher Energieversorger in seinem Netzgebiet zum 01.07.2024 die meisten Haushaltskunden belieferte. Hierzu gehören alle Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen (§ 3 Nr. 22 EnWG).
Die meisten Haushaltskunden in dem o. g. Netzgebiet belieferte an diesem Stichtag das
Elektrizitätswerk Dahner Felsenland, Schulstraße 29, 66994 Dahn
Sie ist damit in dem o. g. Netzgebiet bis zum 31.12.2027 zur Grund- und Ersatzversorgung gemäß §§ 36, 38 EnWG verpflichtet.
Einwände gegen das Ergebnis dieser Feststellung sind bis zum 31.10.2024 einzulegen bei der Regulierungskammer Rheinland-Pfalz, Stiftstraße 9, 55116 Mainz.
Zeitraum 01.01.2022 - 31.12.2024
Das Elektrizitätswerk Dahner Felsenland als Betreiber eines Elektrizitätsnetzes der allgemeinen Versorgung hatte gemäß § 36 Abs. 2 EnWG festzustellen, welcher Energieversorger in seinem Netzgebiet zum 1.7.2021 die meisten Haushaltskunden belieferte. Hierzu gehören alle Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen (§ 3 Nr. 22 EnWG).
Die meisten Haushaltskunden in dem o. g. Netzgebiet belieferte an diesem Stichtag das
Elektrizitätswerk Dahner Felsenland, Schulstraße 29, 66994 Dahn
Sie ist damit in dem o. g. Netzgebiet bis zum 31.12.2024 zur Grund- und Ersatzversorgung gemäß §§ 36, 38 EnWG verpflichtet.
Zeitraum 01.01.2019 - 31.12.2021
Das Elektrizitätswerk Dahner Felsenland als Betreiber eines Elektrizitätsnetzes der allgemeinen Versorgung hatte gemäß § 36 Abs. 2 EnWG festzustellen, welcher Energieversorger in seinem Netzgebiet zum 1.7.2018 die meisten Haushaltskunden belieferte. Hierzu gehören alle Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 kWh nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen (§ 3 Nr. 22 EnWG).
Die meisten Haushaltskunden in dem o. g. Netzgebiet belieferte an diesem Stichtag das
Elektrizitätswerk Dahner Felsenland, Schulstraße 29, 66994 Dahn
Sie ist damit in dem o. g. Netzgebiet bis zum 31.12.2021 zur Grund- und Ersatzversorgung gemäß §§ 36, 38 EnWG verpflichtet.
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STROM Tel.: 06 39 1/92 34 - 130
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