Information: Einrichtung einer Schlichtungs-

stelle gemäß § 41 Abs.1 Nr. 7, Abs. 4 EnWG

 

Mit Inkrafttreten des novellierten Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) am 4. August 2011 ist gesetzlich festgelegt, dass sich Verbraucher nach einem erfolglosen Beschwerdeverfahren beim EVU an eine Schlichtungsstelle wenden können (§§ 111a ff.)

Das Elektrizitätswerk Dahner Felsenland informiert, dass zum 01.11.2011 die nachfolgend genannte Schlichtungsstelle eingerichtet wurde:

Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin

Telefon 030 / 27 57 240-0
E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de

www.schlichtungsstelle-energie.de.