Energie aus dem Felsenland – Bürgerstrom aus der Region
Mit Inkrafttreten des novellierten Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) am 4. August 2011 ist gesetzlich festgelegt, dass sich Verbraucher nach einem erfolglosen Beschwerdeverfahren beim EVU an eine Schlichtungsstelle wenden können (§§ 111a ff.)
Das Elektrizitätswerk Dahner Felsenland informiert, dass zum 01.11.2011 die nachfolgend genannte Schlichtungsstelle eingerichtet wurde:
Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
Telefon 030 / 27 57 240-0
E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de
www.schlichtungsstelle-energie.de.