• Themenbild Werke Dahner Felsenland
  • Themenbild Werke Dahner Felsenland
  • Themenbild Werke Dahner Felsenland
Titelbild

Verbandsgemeindewerke
Dahner Felsenland

Energie aus dem Felsenland – Bürgerstrom aus der Region

 

Ersatzversorgung / Ersatzbelieferung Strom für Nicht-Haushaltskunden mit registrierender Leistungsmessung (RLM)

Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 13. Juli 2005 hat u. a. den Zweck, eine sichere und effiziente Versorgung der Allgemeinheit mit Energie (Strom und Gas) zu transparenten Preisen sicherzustellen.

Gemäß § 38 EnWG i. V. m. § 3 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Strom aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVV) vom 26.10.2006 in der jeweils gültigen Fassung versorgen wir Sie im Gebiet, in dem das Elektrizitätswerk Dahner Felsenland gem. § 36 Abs. 2 EnWG Grundversorger ist, daher im Rahmen der sogenannten Ersatzversorgung, wenn vom Anschlussnutzer Strom bezogen wird, ohne dass dieser Bezug einem Stromlieferungsvertrag zugeordnet werden kann.

Dies ist nicht nur der Fall, wenn Sie dem Versorgungsnetz Strom entnehmen, ohne einen Stromlieferungsvertrag abgeschlossen zu haben, sondern auch dann, wenn ihr Stromlieferant entgegen seinen vertraglichen Pflichten keine Energie ins Netz einspeist, beispielsweise aufgrund Insolvenz.

Als Grundversorgung im Netzgebiet des Elektrizitätswerks Dahner Felsenland beliefern wir auch Nicht-Haushaltskunden mit registrierender Leistungsmessung in allen Spannungsebenen im Rahmen der sogenannten Ersatzbelieferung nach Eintreten einer der o. g. Bedingungen. Die Preise und Bedingungen der Ersatzversorgung und Ersatzbelieferung von Nicht-Haushaltskunden mit registrierender Leistungsmessung entnehmen Sie bitte unseren unten aufgeführten Preisangaben. Grundsätzlich dauern Ersatzversorgung sowie Ersatzbelieferung bis zu drei Monate. Um sicherzustellen, dass Sie danach auch weiterhin mit Strom beliefert werden, müssen Sie in dieser Zeit einen Stromliefervertrag abschließen. Wir freuen uns natürlich, wenn Sie diesen Stromlieferungsvertrag mit uns abschließen. Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot – sprechen Sie uns einfach an (Tel. 06391/9234-401).

Strompreise für die Ersatzversorgung und Ersatzbelieferung von Nicht-Haushalts-kunden* mit registrierender Leistungsmessung ab dem 01.01.2019:

Arbeitspreis reine Energie:        7,50 ct/kWh

ab dem 15.12.2021

Arbeitspreis reine Energie:       20,25 ct/kWh

ab dem 15.08.2022

Arbeitspreis reine Energie:       65,25 ct/kWh

Zum angegebenen reinen Energiepreis werden zusätzlich die Entgelte für Netznutzung, Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung, die Konzessionsabgabe, die Belastungen aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (2020: 6,500 ct/kWh) und dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, die Stromsteuer (Regelsatz ab 1. Januar 2003: 2,05 ct/kWh) sowie die Entgelte für die Umlagen aus § 19 Stromnetzentgeltverordnung, aus §§ 17 f, 17 a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und aus § 13 Abs. 4 b EnWG, § 18 der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten in Rechnung gestellt.

Die vorgenannten Positionen finden Sie auf unserer Hompage im Netzbereich oder direkt hier

Des Weiteren werden 19 % Umsatzsteuer berechnet.

 

* Nicht-Haushaltskunden sind Letztverbraucher, die Energie für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen und einen Jahresverbrauch von über 10.000 kWh haben.

Landschaftschbild Wasgau, verträumt
^^ nach oben
Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden Mehr Infos